Welche Personen kommen für die Immobilien-Leibrente in Frage?
Für die Immobilien-Leibrente kommen Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren in Frage, die sich für eine Zusatzrente interessieren.
Sie erhalten dabei ein lebenslanges Wohnrecht und bleiben so in ihrem vertrauten sozialen Umfeld wohnen.
Das Angebot gilt für Einzelpersonen und für Paare gleichermaßen.
Auch wird jede Art von Immobilien berücksichtigt:
- Einfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Wohnungen
- Mehrfamilienhäuser – auch vermietet