Hausverkauf mit Nießbrauchrecht

Was bedeutet Nießbrauchrecht?

Ein Nießbrauchrecht bedeutet, dass Sie trotz des Verkaufs Ihrer Immo­bilie, solange Sie leben, wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben. Sie erhalten nach Kaufvertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung, über die Sie frei verfügen können. Ihr Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch gesichert. Bei einer Vermietung der Immobilie stehen Ihnen die Erträge zu. Sie sind weiterhin für die Verwaltung in Ihrer Hand.

Mit dem Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie, solange Sie leben. Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch eingetragen.

Das heißt, Sie können jeglichen Nutzen aus der Immobilie ziehen, sie beispielsweise selbst bewohnen oder vermieten. Als wirtschaftlicher Eigentümer können Sie über die Nutzung der Immobilie frei entscheiden, obwohl der Käufer im Grundbuch bereits als juristischer Eigentümer eingetragen ist. 

Bei einem Verkauf mit Nießbrauch­recht tragen Sie wie bisher sämtliche Kosten der Immobilie. Dies beinhaltet die Kosten für Instandhaltung, Betrieb und Versicherung. Außergewöhnliche Reparatur- und Instandhaltungskosten über € 5.000 pro Einzelmaßnahme hinaus, werden bereits vom Käufer getragen.

Beträgt beispielsweise die Rechnung einer Dachreparatur € 23.500 müssen Sie € 5.000  bezahlen. Die restlichen € 18.500 trägt der Käufer Ihrer Immobilie. 

Das Nießbrauchrecht wird in der Regel lebenslang vereinbart. In Einzelfällen wird auch eine befristete Zeitspanne von beispielsweise 5 oder 10 Jahren gewählt. Der Kaufpreis kann als Einmalzahlung oder als eine Kombination aus einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlungen erfolgen.

Ihre Sicherheiten

Ihr Recht

Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. Damit ist abgesichert, dass ausschließlich Sie Nutzen aus Ihrer Immobilie ziehen.

Mietfreies Wohnen

Solange Sie leben, können Sie weiterhin mietfrei in Ihrer Immobilie wohnen.

Schutz vor hohen Handwerkerrechnungen

Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen ab € 5.000 pro Einzelmaß­nahme werden vom Käufer getragen.

Auch vermieten ist möglich

Sollten Sie die Immobilie einmal nicht mehr selbst nutzen wollen, stehen Ihnen die Erträge aus der Vermietung zu. 

Nichts geht ohne Sie

Ohne Ihre aktive Mitwirkung kann das Nießbrauchrecht zu Ihren Lebzeiten nicht gelöscht werden.

Der Notar sichert Sie ab

Das Nießbrauchrecht wird im Notarvertrag festgeschrieben und zusätzlich erstrangig im Grundbuch gesichert.

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