Berechnen

Immobilien-Teilverkauf: Beispielrechner

Mit unserem Teilverkaufsrechner können Sie eine erste Einschätzung bezüglich Ihrer Wunschauszahlung erhalten. Nutzen Sie dazu ganz einfach die Regler oder geben optional den geschätzten Wert Ihrer Immobilie und Ihre gewünschte Auszahlung in den freien Feldern an.

Finanzielle Freiheit Dank Teilverkauf

Unser Teilverkaufsrechner gibt Ihnen die Möglichkeit, mittels weniger Angaben, verschiedene Möglichkeiten des Teilverkaufs zu berechnen. Sie können so in wenigen Schritten erfahren, welchen Anteil Sie veräußern müssten, um Ihre Wunschauszahlungssumme zu erzielen.

Außerdem erhalten Sie einen Einblick dahingehend, worauf sich Ihre monatliche Nutzungsgebühr voraussichtlich belaufen würde. Zusätzlich können Sie anhand des Beispielrechners im Falls eines Gesamtverkaufs einsehen, auf welchen Betrag sich Ihr späterer Erlös belaufen würde.

Sie können jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot anfordern und mit etwaigen Fragen hierzu auf mich zukommen. Ein unabhängiger, zertifizierter Gutachter wird im nächsten Schritt den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln. Auf Grundlage dieses Gutachtens kann HausVorteil Ihnen ein verbindliches Angebot machen. Dennoch ist es auch zu diesem Zeitpunkt noch möglich, sich gegen den Teilverkauf zu entscheiden.

Der letzte Schritt auf dem Weg zur finanziellen Freiheit führt Sie zu einem Notar für die Beglaubigung des Notarvertrages. Wenige Wochen später erfolgt die Auszahlung Ihres Wunschbetrags und der Teilverkauf ist somit abgeschlossen. Ich stehe Ihnen aber als Partner während des gesamten Prozesses und auch nach erfolgter Auszahlung zur Seite.

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Berechnen Sie jetzt unverbindlich Ihre Wunschauszahlung

Beim Immobilien-Teilverkauf könnte man die Frage nach der konkreten Auszahlungssumme auch andersherum stellen: Welchen Anteil Ihrer Immobilie müssen Sie verkaufen, um auf den gewünschten Auszahlbetrag zu kommen? Der Teilverkauf wird zwar oftmals im Kontext der Verrentungskonzepte genannt. Letztlich aber handelt es sich um eine Möglichkeit für Immobilienbesitzer, ohne Bankkredite an frei verfügbare Mittel zu gelangen.

Der Teilverkauf ist altersunabhängig und kann auch von jüngeren Menschen genutzt werden.

Beratungstermin

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Telefon: 04515021473

Dipl.-Kfm. Bodo Stelzer

Immobilienberater in Lübeck

Ihr Gesamterlös

Bei einem Immobilien-Teilverkauf profitieren Sie auch weiterhin von der Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Sollten Sie sich doch eines Tages für den Gesamtverkauf entscheiden, wird sich eine Wertsteigerung auf den letztendlichen Verkaufspreis positiv auswirken und somit auch auf Ihren Gesamterlös.

Die Abwicklung eines Gesamtverkaufs wird komplett durch uns übernommen. Mit dem folgenden Rechner können Sie den hypothetischen Gesamtverkehrswert Ihrer Immobilie und den daraus resultierenden Gesamterlös ermitteln.

Sie haben es in der Hand, wann die Immobilie in der Zukunft verkauft werden soll. Selbstverständlich können Sie auch lebenslang wohnen bleiben.

Wert Ihrer Immobilie in 10 Jahren

Der berechnete Wert Ihrer Immobilie basiert analog zum historischen Durchschnitt der letzten Jahre, auf Grundlage der fortgeschriebenen Wertentwicklung von 2,50% p.a. Dieser Wert ist eine Schätzung. Ein neues Gutachten wird zum Zeitpunkt des angenommenen Gesamtverkaufes erstellt, um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Tatsächlich war es nicht immer möglich, aus der eigenbewohnten Immobilie frei verfügbares Kapital freizusetzen. Wer – aus welchen Gründen auch immer – Geld benötigte, musste das Objekt nach klassischem Muster verkaufen oder durch Bankkredite und Hypotheken beleihen.

Vielfach betraf und betrifft das aber Menschen, bei denen die Banken zur Kreditvergabe nicht bereit sind, sei das aufgrund des hohen Alters, Liquiditätsproblemen oder aus sonstigen Gründen. Der Teilverkauf gehört zu den noch immer neuen Konzepten, mit denen sich diese Lücke schließen lässt.

Ihr Anteil am Verkaufserlös

Ihr Anteil am Verkaufserlös ist der Anteil, den Sie bei dem vorherigen Teilverkauf nicht veräußert haben. Der andere Anteil gehört demnach der Teilkauf-Gesellschaft. Sie können selbst entscheiden, wie hoch der Anteil an Ihrer Immobilie ist, den Sie zuvor an die Gesellschaft verkaufen.

Der Hauptfaktor für die Berechnung des Teilverkaufs ist – leicht nachvollziehbar – der Wert des Objekts. Verkauft wird nicht etwa ein spezieller Teil des Hauses wie ein Zimmer, der Dachstuhl oder die Fenster.

Stattdessen wird ein prozentualer Anteil veräußert. Dieser wird im Notarvertrag und später im Grundbuch festgelegt.

Damit das überhaupt möglich ist, muss zunächst durch einen unabhängigen Gutachter der Gesamtwert ermittelt werden. Einen Teil des Ganzen kann man nur dann prozentual verkaufen, wenn der Gesamtwert des Ganzen definiert ist.

Abwicklungsvergütung

Eine Abwicklungsvergütung fällt bei einem Verkauf an Dritte an, diese enthält bereits den Verkäuferanteil der Maklercourtage. Es kommen keine versteckten Kosten auf Sie zu.

Erste Auszahlung

Die erste Auszahlung entspricht Ihrer Wunschauszahlung bei erfolgtem Teilverkauf. Diese können Sie im Rahmen des Rechners selbst bestimmen.

Ihre zweite Auszahlung

Die zweite Auszahlung umfasst Ihren Erlös aus einem Gesamtverkauf. Dies ist der Betrag, den Sie bei dem Verkauf Ihrer Immobilie erzielen würden, abzüglich der Abwicklungsvergütung.

Ihr Gesamterlös

Der Gesamterlös ergibt sich aus Ihrer Wunschauszahlung vom erfolgten Teilverkauf plus Ihrem Anteil des Gesamtverkaufes. Davon abgezogen werden die über die Laufzeit gezahlten Nutzungsgebühren.

Nutzungsgebühr

Diese Nutzungsgebühr kann auf einen Zeitraum von zehn oder fünfzehn Jahren festgeschrieben werden. Danach greift ein Anpassungsmechanismus, der sich an der Zinsentwicklung orientiert.

In der Praxis bedeutet das, dass die Nutzungsgebühr bei steigendem Zinsniveau ebenfalls ansteigt oder bei sinkendem Zinsniveau ebenfalls sinkt.

Dieser Aspekt ist ein Risikofaktor. Die Zinsentwicklung hierzulande und in der EU hängt von außerordentlich vielen Bedingungen ab, die die finanzgebenden Unternehmen weder positiv noch negativ beeinflussen können. Daher kann es sinnvoll sein, die längere Zinsfestschreibung zu wählen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, Sie können auch einen Termin vereinbaren.

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