Erben und Garantiezeit

Was passiert, wenn ein Leibrentenempfänger früher als erwartet stirbt?

Mindestens fünf Jahre wird die Leibrentenzahlung garantiert, unabhängig vom Erleben des Berechtigten.

Hierdurch können Erben, aber auch andere mit der Leibrentenzahlung begünstigt werden.

Lediglich das Wohnrecht geht mit dem Tod des Berechtigten unter.

Auf Wunsch wird die Garantiezeit auch auf 10 Jahre verlängert.

Die Rentenzahlung wird durch eine Reallast an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert. Zusätzlich erfolgt die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts ebenfalls an erster Stelle des Grundbuches.

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