Ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder in eine Pflegeeinrichtung braucht oft Zeit. Hier bietet sich ein Verkauf mit sofortiger Kaufpreiszahlung in Verbindung mit einem Auszug innerhalb von bis zu 3 Jahren an.
Damit Sie genügend Zeit haben, um Ihr neues Zuhause zu finden und in aller Ruhe den Umzug planen und durchführen können, bieten wir Ihnen unser Modell „Sicher ins neue Zuhause innerhalb von 3 Jahren“ an. So können Sie schon ca. 2-3 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung den gesamten Kaufpreis für Ihre Immobilie erhalten und ganz in Ruhe Ihren Umzug planen und durchführen. Die dafür nötige Zeitdauer wird im Notarvertrag mit dem Käufer fest vereinbart. Bei diesem Modell erhalten Sie den maximalen Kaufpreis für Ihre Immobilie ausgezahlt.
Häufig wird Immobilieneigentümern im Alter die Instandhaltung, die hohen Unterhaltungskosten und die Pflege der oft zu großen Immobilie zu viel. In diesem Fall übernehmen wir alle nötigen Schritte, um für Sie den richtigen Käufer zu finden, der bereit ist, auch mehrere Jahre auf seinen Einzugstermin zu warten. Wir übernehmen alle nötigen Schritte, um Ihre Immobilie Ihren Vorstellungen entsprechend bestmöglich und sicher zu verkaufen.
Beispiel
- Mann, verwitwet
- 81 Jahre
- Einfamilienhaus
- Lübeck
- Verkehrswert: € 340.000
- keine Erben
Die Eigentümerin entschloss sich, ihr großes Einfamilienhaus zum Preis von € 207.000 mit einem lebenslangen Wohnungsrecht zu verkaufen.
Während des Verkaufsprozesses kam es zu einem häuslichen Unfall, woraufhin sie sich für einen bezugsfreien Verkauf ihres Hauses für € 340.000 und den Umzug in eine Seniorenresidenz umentschied.
Ihren Wünschen entsprechend fanden wir eine junge Familie mit Kindern als Käufer. Der Übergabetermin für die Immobilie wurde auf 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung festgelegt, sodass unserem Kunden noch genügend Zeit für einen geordneten und entspannten Umzug in die Seniorenresidenz blieb.
Steuerliche Betrachtung
Beim Verkauf gelten die allgemeinen Regeln für die steuerliche Behandlung von Immobilienverkäufen:
Der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung beziehungsweise Bau der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
Die Spekulationssteuer fällt auch dann nicht an, wenn Sie seit dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung wenigstens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst in der Immobilie gewohnt haben.
Um sich bestmöglich abzusichern und da die Höhe der jeweiligen Steuer immer von den persönlichen Gegebenheiten abhängig ist, empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.
Ablauf des Verkaufs
In einem ersten Schritt geben wir Ihnen eine fundierte und für Sie nachvollziehbare, transparente Einschätzung des realisierbaren Verkaufspreises Ihrer Immobilie. Bei Bedarf ermittelt zusätzlich ein unabhängiger Gutachter den Verkehrswert. In jedem Fall setzen wir all unser Fachwissen und unsere Erfahrungen ein, um für Ihre Immobilie den höchsten am Markt erzielbaren Verkaufspreis zu realisieren und Sie sicher in allen Phasen des Verkaufs zu begleiten.