Wie wird die Leibrente besteuert?
Bei der Leibrente ist nur der so genannte Ertragsanteil steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15 Prozent.
Das heißt: 15 Prozent der Rentenzahlung sind „steuerpflichtiges Einkommen“. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter, so liegt der Wert bei 85-Jährigen nur noch bei 5 Prozent. Bei einem 85 jährigen sind also in jedem Fall 95 Prozent der Rentenzahlung steuerfrei.
Wie hoch eine etwaige Steuerlast konkret ausfällt, hängt zudem von den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab.
Hierbei spielen die Höhe der anderen steuerpflichtigen Einkünfte, der tatsächliche gesetzliche Grundfreibetrag, der gesetzliche Steuertarif sowie die Veranlagungsart eine entscheidende Rolle.
Allein aus dem steuerpflichtigen Ertragsanteil der Rentenzahlung ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte entsteht aufgrund der gesetzlichen Freibeträge in der Regel keine Steuerlast.
Eine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft kann ausgeschlossen werden, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorhergehenden vollen Jahren selbst bewohnt wurde – oder in der Zeit zwischen Anschaffung und Verkauf. Das lebenslange Wohnrecht spielt steuerlich keine Rolle.
Da es bei der Besteuerung um Ihre persönlichen Verhältnisse und Ihre individuelle Situation geht, ist eine Beratung durch einen Steuerberater unerlässlich.